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   BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 126.95   

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https://dejure.org/1995,13392
BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 126.95 (https://dejure.org/1995,13392)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1995 - 7 B 126.95 (https://dejure.org/1995,13392)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1995 - 7 B 126.95 (https://dejure.org/1995,13392)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsanspruch bei Überführung eines Unternehmens durch Gesellschaftsbeschluss in Volkseigentum - Voraussetzungen für die zum Restitutionsausschluss führende Verantwortung der Sowjetunion - Begrenzung der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 126.95
    Die Amtsermittlungspflicht der Tatsachengerichte findet ihre Grenza an den Mitwirkungspflichten der Beteiligten, die vor allem gehalten sind, ihnen geläufige Tatsachen selbst vorzutragen; die Gerichte sind nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlaßte weitere Nachforschungen einzutreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - BVerwGE 66, 237 [BVerwG 23.11.1982 - 9 C 74/81]).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 60.94

    Vermögensrecht - Demokratischer Rat von Groß-Berlin - Liste 3 - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 126.95
    Als Träger der obersten Hoheitsgewalt in ihrer Besatzungszone muß ihr daher auch die von den zuständigen deutschen Stellen entwickelte Enteignungspraxis zugerechnet werden, und zwar selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der sowjetischen Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt und willkürlich angewendet haben (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 60.94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 10 S 320/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einer für eine Gemeinde von einem Rechtsanwalt

    Das Gericht ist nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste weitere Nachforschungen einzutreten (BVerwG, Beschluss vom 16.06.1995 - 7 B 126.95 - juris Rn. 5; Urteil vom 23.11.1982 - 9 C 74.81 - juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 3 Bf 153/15

    Zugänglichkeit eines im Auftrag der Behörde erstellten Gutachtens einer

    Das Gericht ist nicht verpflichtet, in nicht durch entsprechendes Vorbringen oder andere konkrete Anhaltspunkte veranlasste weitere Nachforschungen einzutreten (BVerwG, Beschl. v. 16.6.1995, 7 B 126.95, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 47, juris Rn. 5; Urt. v. 23.11.1982, 9 C 74.81, BVerwGE 66, 237, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 8 B 48.04

    Enteignungen auf Grund der Energiewirtschaftsverordnung; Übernahme von

    5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die zum Restitutionsausschluss führende Verantwortung der Sowjetunion nicht notwendiger Weise voraus, dass sie die Enteignung im Einzelfall geprüft und gebilligt hat (Beschluss vom 16. Juni 1995 BVerwG 7 B 126.95 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 47).
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